Online-Lotterievermittlung ist erlaubt! (30.06.2011)

Vom Verwaltungsgericht Halle kommt eine Nachricht, die vor allem bei privaten Lotterievermittlern (wie z.B. dem Unternehmen Tipp24) für Erleichterung sorgen dürfte: Online-Lotterievermittlung ist erlaubt!

Die Richter beim Verwaltungsgericht in Halle haben in ihrer Entscheidung (bei der Sie einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgten) erklärt, dass es eine Lotto-Spielsucht faktisch nicht gibt. Beschränkungen für die private Lotterievermittlung sind unverhältnismäßig und somit nicht zulässig. Für die Urteilsfindung wurden etwa 100 Fachkliniken zur Bedeutung von Lotterien als Beitrag zur Glücksspielssucht befragt worden und es konnten keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, dass das Lottospiel signifikante Auswirkungen auf die Ausprägung einer Spielsucht hat.

Da das Bundesland Sachsen-Anhalt bereits zuvor seine Berufung zurückgezogen hat, ist das Urteil des Verwaltungsgericht Halle rechtskräftig. Bei neuregelungen des Glücksspielstaatsvertrages muss dieses das Urteil zur Online-Lotterievermittlung vom Verwaltungsgericht Halle nun berücksichtigt werden.

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